Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das G-elumic® Kennzeichen

Darf das G-elumic® Kennzeichen ohne zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung betrieben werden?

Ja, laut der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG Nr. K555) darf das G-elumic® Kennzeichen ohne die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung betrieben werden.

Darf das G-elumic® Kennzeichen durchbohrt werden?

Nein, denn dadurch entsteht ein Kurzschluss zwischen der Front- und Rückelektrode der El-Folie, was zu einer Beschädigung und dem Funktionsausfall des Kennzeichens führt. Ferner dringt auch Feuchtigkeit in das System ein.

Darf das G-elumic® Kennzeichen scharf geknickt werden?

Nein, denn dadurch wird die El-Folie übermäßig gedehnt, was zu einer Beschädigung und dem Funktionsausfall des Kennzeichens führt.

Darf das G-elumic® Kennzeichen leicht gebogen werden?

Ja, aber nur in einem leichten Radius und möglichst mit einer vorgefertigten Biegeform. Eine Garantie wird dafür aber nicht gewährleistet.

Dürfen die Klebeplaketten auf dem G-elumic® Kennzeichen abgekratzt werden?

Nein, denn damit zerstört man die Folienoberfläche und somit auch die unterliegende El-Folie. Bitte lösen Sie die Klebeplaketten vorsichtig mit der Hilfe eines Warmluftföns (Haartrockner) ab.

Darf man Plakettenhalter auf dem G-elumic® Kennzeichen befestigen?

Ja, aber Plakettenhalter dürfen nur mit einem speziellen Kleber auf das G-elumic® Kennzeichen montiert werden. Plakettenhalter dürfen nicht aufgenietet werden. Die G-elumic® Kennzeichen mit Plakettenhalter können bei uns auf Anfrage vorgefertigt bestellt werden.

Darf das G-elumic® Kennzeichen mit scharfen Lösungsmitteln gereinigt werden?

Nein, bitte verwenden Sie keine scharfen Lösungsmittel wie z.B. Nitroverdünnung, Aceton oder Benzin. Dadurch kann evtl. die schwarze Einfärbung des Kennzeichens entfernt werden. Reinigen Sie das Kennzeichen besser mit einer einfachen Seifenlauge.

Darf das G-elumic® Kennzeichen auch vorne am Fahrzeug geführt werden?

Nein, laut der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG Nr. K555) darf das G-elumic® Kennzeichen derzeit nur am Heck der Fahrzeuge befestigt werden.

Wie soll das G-elumic® Kennzeichen idealerweise befestigt werden?

Im G-elumic® Zubehörangebot finden Sie den passenden Kennzeichenträger für Ihr Fahrzeug. Für Motorräder und Custombikes bieten wir u.a. auch einen patentierten, speziellen G-elumic® -Kennzeichenträger aus Aluminium an.

Soll das G-elumic® Kennzeichen von der Fahrzeugkarosserie isoliert werden?

Ja, einen direkten Massekontakt mit der Fahrzeugkarosserie sollte durch den Einsatz eines Kunststoff- oder eines isolierten Aluminium-Kennzeichenträgers vermieden werden, um elektrische Fehlkontakte zu vermeiden.

Ist der beiliegende G-elumic® Inverter wasserdicht?

Nein, der beiliegende G-elumic® Inverter ist nicht wasserdicht. Bei einer ungeeigneten Einbauposition kann an den seitlichen Kabelanschlüssen Feuchtigkeit eintreten.

Welcher Einbauplatz ist für den beiliegenden G-elumic® Inverter vorgesehen?

Der Inverter sollte auf jeden Fall an einem trockenen Platz des Fahrzeuges angebracht werden. Beim Pkw z.B. im Kofferraum oder in der Heckklappe, beim Motorrad unter dem Sattel und beim Lkw in einem wasserdichten, wärmeleitenden Gehäuse.

Wie schließe ich das G-elumic® Kennzeichen an ein elektrisches Can-Bus-System an?

Wir empfehlen grundsätzlich, den Anschluss des G-elumic®  Kennzeichensystems durch einen qualifizierten Autoelektriker durchführen zu lassen.

Um die Fehlermeldungen (Beleuchtungsausfall) in der Cockpitanzeige zu vermeiden, können

spezielle Widerstände als Ersatz für die serienmäßigen Leuchtmittel eingesetzt werden. Widerstände sind jedoch in diesem Fall nicht unbedingt empfehlenswert, da diese erfahrungsgemäß sehr heiß werden.

Als einfachste Lösung bietet sich beim z.B. beim Pkw das Abkleben der serienmäßigen Kennzeichenbeleuchtung mit schwarzem Isolierband an. So umgeht man aufwendige, elektrische Umbauten und Rückinstallationen, da die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung erhalten bleibt. Eine weitere Anschlussmöglichkeit besteht auch durch den Anschluss an eine separate, zündungsgesteuerte E-Leitung (z.B. Zigarettenanzünder). Siehe auch unter G-elumic®   Montageanleitungen für Pkw und Motorräder.

Warum leuchtet das G-elumic® Kennzeichen nach dem korrekten Anschluss nicht?

Prüfen Sie die Spannung der eingebauten Batterie ohne laufenden Motor. Liegt die Spannung unterhalb von 8 V, so kann es durchaus möglich sein, dass das G-elumic®  Kennzeichen nicht leuchtet, flackert oder sich immer wieder ein- und ausschaltet.

Bei unsachgemäßer Montage ist es auch möglich, dass ein Massekurzschluss vorliegt.

In so einem Fall kann das G-elumic®  Kennzeichen nur vom Hersteller überprüft werden.

 

 

Erwärmt sich das G-elumic® Kennzeichen bei einem Dauerbetrieb?

Nein, das G-elumic® Kennzeichensystem erwärmt sich nicht.

Welche Lebensdauer / Betriebsdauer hat das G-elumic® Kennzeichen?

Die Lebensdauer des G-elumic® Kennzeichens beträgt unter normalen Bedingungen ca. 7000 Betriebsstunden. In Extremfällen können Klimaschwankungen die Lebensdauer einschränken.

Muss das G-elumic® Kennzeichen im Kraftfahrzeugbrief eingetragen werden?

Nein, dafür liegt jedem ausgelieferten G-elumic® Kennzeichensystem eine ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) bei, welche mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden muss.

Muss die beiliegende G-elumic® ABG im Fahrzeug mitgeführt werden?

Ja, die ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) ist Bestandteil der G-elumic® Zulassung und muss mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.

Kann man das G-elumic® Kennzeichen bei jeder Zulassungsstelle abstempeln lassen?

Ja, die Zulassungsstelle stempelt das G-elumic® Kennzeichen unter Vorlage der ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) problemlos ab.

Werden noch andere G-elumic® Kennzeichenformate angeboten?

Nein, derzeit gibt es nur die Formate 520x110mm für Pkw (12V), bzw. Lkw (24V) und 180x200mm für Motorräder (12V). Es ist aber möglich, dass bald andere Formate angeboten werden können.

Für welche Länder wird das G-elumic® Kennzeichen derzeit angeboten?

Derzeit wird das G-elumic® Kennzeichen nur in Deutschland angeboten. Die Zulassung für weitere Länder ist geplant und wird gerade geprüft.